Schmerzsyndrome


Neuromodulation bei chronischen Schmerzen

Schmerzsyndrome
Bei Patientinnen und Patienten mit Schmerzen, die mindestens über 6 Monate in beträchtlichem Ausmaß vorhanden sind, spricht man von einem chronischen Schmerz. Viele der betroffenen Patientinnen und Patienten leiden unter neuropathischen Schmerzen. Diese entstehen, wenn ein Nerv selbst zu Beginn oder im Verlauf einer Erkrankung Schaden nimmt und Schmerzen (mit-)verursacht. Charakteristisch sind brennende Schmerzen, schmerzhafte Empfindung bei leichter Berührung und vegetative Veränderungen wie Schwellungen und Hautverfärbung.

Sofern medikamentöse Behandlungen einschließlich einer differenzierten Schmerztherapie und multimodaler Behandlung keine hinreichend lindernde Wirkung bringen, kann eine neurochirurgische Schmerztherapie in Erwägung gezogen werden. Unterschiedliche Verfahren der Rückenmark- oder Nervenstimulation (Neuromodulation), bei denen keine Gewebezerstörung sondern eine reversible Veränderung der Signalleitung der sensiblen Nervenbahnen auf dem Weg zum Gehirn/Bewusstsein erfolgt, stehen zur Verfügung.

Der Einsatz geschieht nach Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Bereits erfolgte Behandlungen und Arztberichte werden einbezogen, um die Behandlung gemäß der vorhandenen Leitlinie (wissenschaftlichen Leitlinie Epidurale Rückenmarkstimulation zur Therapie chronischer Schmerzen von 2013) in Erwägung ziehen zu können.

Typische chronische Schmerzsyndrome, bei denen häufig eine Testung der Neuromodulation infrage kommt, sind: neuropathische Schmerzen wie Rücken-/Beinschmerz, Hals-/Armschmerz nach vorausgegangenen Operationen/bei Narbengewebe/bei Nervenverletzung, aber auch Morbus Sudeck bzw. CRPS, Schmerz nach jeglicher Nervenverletzung am Körper, Leistenschmerz nach Leistenbruch.

Die Behandlung
Patientin oder Patient werden ausführlich – oft in mehreren Gesprächen - über die in mehreren Schritten ablaufende Behandlung aufgeklärt, eine realistische Einschätzung von Nutzen und Risiken wird vermittelt als Grundlage für die Zusammenarbeit im Rahmen der Eingriffe, der Optimierung der Stimulation und der Bewertung des Effekts.

Bei der ersten Operation wird die Elektrode über einen kleinen Hautschnitt in lokaler Betäubung und leichter allgemeiner Sedierung durch den Narkosearzt platziert. Die Platzierung erfolgt entfernt vom Ort einer evtl. vorausgegangenen Wirbelsäulen-Operation, eine zusätzliche Narbenbildung wird nicht angeregt. Abschließend erfolgt die Ausleitung durch die Haut mit einem Verlängerungskabel.

Dann kann die Teststimulation über einige Tage erfolgen. Der Effekt wird sorgfältig dokumentiert. Hiernach wird die Testung durch Kappen der Ausleitung beendet.

Anschließend wird in der Kontrollphase der Schmerz ohne die Stimulation über einige Tage dokumentiert. Erst dann erfolgt gemeinsam die Entscheidung für die Implantation und den Anschluss des kleinen Schrittmachers oder die Elektrodenentfernung bei unbefriedigender Schmerzlinderung.  

Neben der klassischen Rückenmarkstimulation (SCS) im niederfrequenten spürbaren Bereich (Kribbeln) stehen heute zusätzliche Stimulationsmöglichkeiten wie hochfrequente Stimulation, Impulssalven abwechselnd mit Pausen oder die Stimulation der Nervenknoten (Spinalganglien) am Eintritt der sensiblen Fasern in den Wirbelkanal zur Verfügung. All diese Verfahren stehen uns zur Verfügung. Individuell wird das Verfahren ausgewählt.

Wir bieten eine langfristige Nachbetreuung an, ebenso wie die technische Nachsorge. Daneben ist uns die Weiterbetreuung über Ihre Schmerztherapeutin / Ihren Schmerztherapeuten ein Anliegen.

Im Fall bestimmter chronischer Schmerzsyndrome, so zum Beispiel bei Tumorschmerzen, kann die Implantation einer Schmerzmittelpumpe sinnvoll getestet werden. Neben den Schmerzen kann bei einer Lähmung mit Muskelkrämpfen am ganzen Körper (Tetraspastik) über eine solche Pumpe die Muskelverkrampfung medikamentös (Baclofen®) gelindert werden.

Bei Patientinnen und Patienten mit Durchblutungsstörungen der Beine (AVK) stehen oft belastungsabhängige Schmerzen wie auch die Sorge um den Erhalt der Extremität im Vordergrund. Hier kann die Rückenmarkstimulation zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass keine aussichtsreiche gefäßchirurgische oder interventionelle Behandlungsmöglichkeit der größeren Gefäße vorhanden ist. Eine Infektion darf nicht vorliegen. Die Rückenmarkstimulation fördert dann durch Erweiterung der Gefäße die Durchblutung und lindert auch damit Schmerzen. So kann das Verfahren helfen, eine Amputation zu verhindern.

Der Einsatz erfolgt wegen der nachgewiesenen guten Wirkung meist in einer Operation. Das Verfahren kommt in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten für Gefäßchirurgen, Innere Medizin und Allgemeinmedizin zum Einsatz.

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